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Bestattungen
Die Bestattungsarten
Die Bestattungsart kann in jedem Fall selbst bestimmt werden. Es kann
grundsätzlich zwischen Erd- und Feuer-Bestattung gewählt
werden. Sind zu Lebzeiten keine Regelungen getroffen worden, so entscheiden
die nächsten Angehörigen.
Die Erdbestattung
Die Erdbestattung bedeutet eine Beisetzung des Verstorbenen im Sarg
auf einem Friedhof.
Dort stehen verschieden Grabstellen zur Verfügung:
Reihengrab: Belegung nur mit einem Sarg, die Lage der Grabstelle wird
zugeteilt, Pflege erfolgt durch Angehörige, kann nach Ablauf der
Ruhezeit (i.R. 30 Jahre) nicht wieder erworben werden.
Wahlgrab: Die Lage der Grabstelle kann ausgesucht werden, verfügbar
als Einzel- oder Doppelgrabstelle (für Ehepaare), Pflege erfolgt
durch Angehörige, kann nach Ruhezeit noch einmal erworben werden.
Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung bedeutet eine Einäscherung des Verstorbenen
mit Sarg und spätere Beisetzung der Aschereste (Urne).
Die Urne kann in einer Urnen-Grabstelle auf einem Friedhof oder in
einem Waldfriedhof unter Bäumen beigesetzt werden.
Auch die Beisetzung auf See und die Verstreuung der
Asche sind möglich.
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Erd- und Feuer-Bestattung
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Allgemeines:
anonyme Grabstellen: Beisetzung erfolgt ohne Angehörige, Lage
der Grabstelle ist nicht bekannt, Pflege erfolgt durch Friedhofsträger,
als Erd- oder Feuerbestattung möglich.
pflegefreie Grabstellen: Beisetzung kann mit Angehörige erfolgen,
Lage der Grabstelle wird zugeteilt, Pflege erfolgt durch Friedhofsträger,
als Erd- oder Feuerbestattung möglich.
Es besteht laut Bestattungsgesetz in jedem Fall eine Beisetzungspflicht
für den Sarg als auch für die Urne.
Bei der Auswahl der Grabstelle stehen wir Ihnen selbstverständlich
zur Seite.
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